Betretungsverbot gemäß § 17a der 7. Eindämmerungsverordnung
10.05.2021
Sehr geehrte Eltern,
Seit dem 19. April 2021 ist grundsätzlich allen Personen der Zutritt zu den Kindertagesstätten untersagt!
Die Übergabe verläuft weiterhin über das Außengelände der jeweiligen Kooperationsbereiche.
Wenn Eltern direkt in die Einrichtung zum Elterngespräch oder Entwicklungsgespräche kommen, benötigen wir weiterhin einen Negativen-Corona-Test.
Alle weiteren Veränderungen können Sie auf der rechten Seite Downloaden.