Betretungsverbot gemäß § 17a der 7. Eindämmerungsverordnung


10.05.2021

 

Sehr geehrte Eltern,

 

Seit dem 19. April 2021 ist grundsätzlich allen Personen der Zutritt zu den Kindertagesstätten untersagt!

 

Die Übergabe verläuft weiterhin über das Außengelände der jeweiligen Kooperationsbereiche.

 

Wenn Eltern direkt in die Einrichtung zum Elterngespräch oder Entwicklungsgespräche kommen, benötigen wir weiterhin einen Negativen-Corona-Test.

 

Alle weiteren Veränderungen können Sie auf der rechten Seite Downloaden.

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