Kita Biberburg
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Kita-Testpflicht ab dem 07.02.2022

 


16.01.2022

 

Liebe Familien, 
nun gibt es neue Informationen von der Landesregierung Brandenburg und aus dem MBJS. 

Die Landesregierung hat sich vor dem Hintergrund des aktuellen Pandemiegeschehens dafür entschieden, das seit Mai 2021 etablierte freiwillige Testangebot in den Kindertagesstätten ab dem 7. Februar 2022 als Testverpflichtung fortzuführen. Dies gilt für die Krippen und Kindergärten, die Kinder im vorschulischen Alter betreuen. 

Das bisherige Zutrittsverbot des § 24 Abs. 1, 2 und 4 Eindämmungsverordnung zu Kindertagesstätten ist in den neuen § 24a Eindämmungsverordnung überführt und auf alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr mit Wirkung zum 7. Februar 2022 ausgeweitet worden. Damit dürfen ab dem 7. Februar 2022 nur noch getestete Kinder (ab dem ersten Lebensjahr) in der Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflegestelle betreut werdenGeimpfte und genesene Kinder sind gemäß § 6 Abs. 2 Nummer 3 Eindämmungsverordnung auch weiterhin vom Zutrittsverbot und damit von einer Testverpflichtung ausgenommen. Dennoch würde ich zum Wohle unserer Gesundheit aller auch Kinder die Geimpft oder genesen testen, sodass wir uns alle sicher sein können, das nur Kinder mit einem negativen Testergebnis in der Einrichtung sind. Wir als päd. Personal testen uns regelmäßig. 

Zu betreuten Kindern zählen auch Kinder, die im Rahmen der Eingewöhnung, der Sprachstandsfeststellung oder der sich ggf. anschließenden Sprachförderung in der Kindertagesstätte anwesend sind. Der Zutritt zur Kindertagesstätte der Kinder im Alter vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Einschulung ist nur dann gestattet, wenn für das jeweils betreute Kinder an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche ein Testnachweis vorgelegt wird. Als Nachweis ist eine von einer oder einem Sorgeberechtigten selbst unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Antigen-Tests zur Eigenanwendung zulässig. Das Muster für eine Bescheinigung werden mit dem Rahmentestkonzept übermittelt. Dieses Muster wird somit noch erstellt und Ihnen dann zur Verfügung gestellt. 

Als Testnachweis kann auch eine Bescheinigung aus einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder anderen durchführenden Stelle beigebracht werden. Der Kita-Träger bzw. die beauftragte Kita-Leitung obliegt die Kontrolle, dass die erforderlichen Bescheinigungen vorgelegt werden. 

Kinder, für die kein Testnachweis von den Eltern vorgelegt wird, dürfen ab dem 7. Februar 2022 nicht betreut werden. 

Wenn wir weitere Informationen haben, werden Sie darüber informiert und ebenso auch wir der Ablauf ab dem 07. Februar 2022 in unserer Einrichtung stattfindet. 

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