Kita Biberburg
Dahlienstr. 22
16761 Hennigsdorf

 

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Informationen aus der Kita Biberburg


22.11.2021

 

wie langweilig wäre doch unser Leben, wenn es nicht täglich, gefühlt stündlich neue Informationen zum Thema "Corona" geben würde. Die Ihnen gestern zugesendete Informationen sind nicht mehr aktuell. Wir finden auch keine langsam keine logischen erklärbaren Worte mehr.  

 

  1. Testungen für Mitarbeiter*innen  
  2. Testungen für Kinder  
  3. Kontaktperson ist ein Kind 
  4. Kontaktperson ist ein Mitarbeiter*innen  
  5. Positiver-Schnelltest  
  6. Kinderkranktage 
  7. Stufenplan 
  8. Bestätigung des negativen Testergebnisses bei Coronaverdacht 
  9. Pressemitteilung Oberhavel 

 

Zu 1.) Testung für Mitarbeiter*innen  

Alle Mitarbeiter*innen nehmen das Testangebot regelmäßig an.  

 

Zu 2.) Testungen für Kinder 

Wir sind der Ansicht, dass wenn wir unsere Einrichtung weiterhin schützen wollen, dann sollten wir mind. zwei Mal die Woche die Schnelltest für die Kinder nutzen um somit auch den Betrieb aufrecht zuerhalten. Entsprechend der von uns zu beachtenden Vorgaben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) ist der Zutritt von Kindern mit einem positiven Selbsttest sowie allen Kontaktpersonen zu unseren Einrichtungen untersagt.

 

Zu 3.) Kontaktpersonen, Mitarbeiter*innen und Kinder  

Für Kinder die Kontaktpersonen sind, gelten die gleichen Regelungen wie für Testungen der Mitarbeiter*innen, nur dass die Testkits ggf. durch die Eltern selber beschafft werden müssen. Bei positiven Testergebnis darf das Kind nicht in der Einrichtung betreut werden. Wir als Kita Biberburg haben noch bis Ende des Jahres genügend Schnelltest auf Lager. Sie erhalten jeweils Freitag von uns in den Fächern der Kinder drei Lolly-Test-Kits auf beiden Etagen.  

 

Zu 4.) Kontaktpersonen ist ein Mitarbeiter*innen 

Sind Mitarbeiter*innen Kontaktpersonen, ist über einen Zeitraum von 14-Tagen an mindestens acht Arbeitstagen ein negativer Selbsttest nachzuweisen. Die ersten fünf Testnachweise sind dabei täglich und die drei verbleibenden alle zwei Tage nachzuweisen. Die dafür notwendigen Testkist werden durch die Stadt bereitgestellt. Die Testungen werden in der Einrichtungen durch eine autorisierte Person durchgeführt bzw. begleitet. Bei negativen Testergebnis ist ein Dienstantritt möglich.

 

Zu 5.) Positiver-Schnelltest 

Wer aufgrund eines positiven Schnelltests oder aufgrund von Symptomen vermutet, möglicherweise am Coronavirus erkrankt zu sein, wendet sich bitte zunächst telefonisch an den Hausarzt bzw. die Hausärztin oder an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117). Dies hängt damit zusammen, dass das Gesundheitsamt aufgrund der aktuellen Situation oft nur schlecht telefonisch erreichbar ist. Wenn Ihr Kind einen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte, erhalten Sie von uns ein Informationsschreiben per Email.

 

Zu 6.) Kinderkranktage  

Mit dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz wurde die Zahl der Kinderkrankentage für das Jahr 2021 noch einmal ausgeweitet. Gesetzlich krankenversicherte Eltern können damit im Jahr 2021 je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 statt bisher 20 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende für 60 statt bisher 40 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.

 

Eltern haben also auch dann Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn die Kita oder Schule pandemiebedingt geschlossen, der Präsenzunterricht ausgesetzt, der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt oder eine Empfehlung von behördlicher Seite vorliegt, die Kinderbetreuung nicht wahrzunehmen. Auch Eltern, die prinzipiell zuhause arbeiten können, das aber nicht mit der Kinderbetreuung vereinbaren können, haben einen Anspruch auf Kinderkrankentage. Wenn das Kind krank ist, reichen Eltern wie gewohnt ein ärztliches Attest bei der Krankenkasse und beim Arbeitgeber ein. Bei Kinderkrankentagen aufgrund eines Ausfalls der Kinderbetreuung ist der Krankenkasse und dem Arbeitgeber im Bedarfsfall eine Bescheinigung der Kita oder Schule vorzulegen.

 

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul-und-kitaschliessungen/faq-kinderkrankentage-kinderkrankengeld/fragen-und-antworten-zu-kinderkrankentagen-und-zum-kinderkrankengeld-164976

 

Zu 7.) Stufenplan  

Es gibt einen Stufenplan bei kurzfristigen Personalausfällen. Wir befinden uns zur Zeit mit unserer Einrichtung in der Stufe 0. 

 

Zu 8.) Bestätigung des negativen Testergebnisses bei Coronaverdacht 

Wenn Kooperationsbereiche einen Coronaverdacht verzeichnen, dann erhalten alle Familie aus dem Kooperationsbereich eine Email mit der Aufforderung ihr Kind über einen Zeitraum von 14-Tagen an mindestens acht Tagen durch die Eltern zu erbringen. Die ersten fünf Testnachweise sind dabei täglich und die drei verbleibende alle zwei Tage nachzuweisen. Sie erhalten dann auch einen Übersicht zur Dokumentation. Diese ist ab sofort der Leitung vorzulegen. Wenn die 14-Tage vorbei sind wird der Zettel bei der Leitung abgegeben zur Nachverfolgung weiterer Coronafälle.  

 

Zu 9.) Pressemitteilung Oberhavel

Verhalten im Falle eines positiven Testergebnisses 

Wer aufgrund eines positiven Schnelltests oder aufgrund von Symptomen vermutet, möglicherweise am Coronavirus erkrankt zu sein, wendet sich bitte zunächst telefonisch an den Hausarzt beziehungsweise die Hausärztin oder an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117). Personen, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind, müssen sich bereits mit Erhalt des Ergebnisses sofort selbst in Quarantäne begeben. Bei symptomatisch erkrankten Personen, wenn also Krankheitszeichen wie beispielsweise Husten, Schnupfen oder Fieber auftreten, endet die Absonderung frühestens 14 Tage nach Symptombeginn – sofern sie seit mindestens 48 Stunden überwiegend symptomfrei sind. Bei Erkrankten, die keine Symptome aufweisen, endet die Absonderung frühestens 14 Tage nach dem Nachweis des Erregers. Für geimpfte infizierte Personen, die keinerlei Symptome haben, endet die Absonderung nach einem negativen PCR-Test, der frühestens 5 Tage nach dem ersten positiven PCR-Nachweis durchgeführt werden kann. Coronainfizierte Personen bekommen für den Zeitraum ihrer häuslichen Absonderung eine schriftliche Anordnung vom Gesundheitsamt. Dies nimmt derzeit einige Zeit in Anspruch. Die Anordnung ersetzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese erhalten Erkrankte nur bei ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin. Das Gesundheitsamt wird vom Hausarzt oder vom Testlabor automatisch über alle positiven PCR-Testergebnisses informiert. Eine zusätzliche, eigenständige Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich Gesundheit ist deshalb nicht notwendig.

 

Priorisierung bei der Nachverfolgung von Kontakten 

Durch das Gesundheitsamt abgesondert werden nur noch unmittelbar in einem Haushalt mit der positiv getesteten Person lebende Angehörige. Vollständig geimpfte oder genesene Haushaltsangehörige positiv getesteter Personen werden nicht abgesondert. Als genesen gilt, wenn der letzte positive PCR-Test mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt. Ungeimpfte Haushaltsangehörige werden abgesondert. Die Quarantäne endet 10 Tage nach Symptombeginn beziehungsweise bei Erkrankten ohne Symptomen 10 Tage nach dem Nachweis des Erregers. In Schulen werden nur noch der direkte Sitznachbar zu auf COVID-19 positiv getesteten Kindern in Quarantäne gesetzt, im Hort und in den Kitas werden nur positiv Getestete häuslich abgesondert. Einzelfallentscheidungen sind in besonderen Fallkonstellationen und Ausbruchsgeschehen weiterhin möglich. Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt ausschließlich dem Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass ein Anspruch auf Ersatzleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz nur dann geltend gemacht werden kann, wenn eine häusliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt angeordnet wurde. „Wir erhoffen uns von den getroffenen Maßnahmen, zu einer zügigen Abarbeitung der Positivbefunde zurückzukommen“, sagt Amtsarzt Christian Schulze. „Unsere Mitarbeitenden setzen – wie schon seit mehr als anderthalb Jahren – alles daran, das Virus in Oberhavel einzudämmen. Das wird aber nur gelingen, wenn uns die Menschen in Oberhavel dabei unterstützen. Dazu zählen weiterhin die erlernten Hygienemaßnahmen, Abstand halten und eine Maske an den Orten zu tragen, wo das Abstandhalten nicht möglich ist.“ Der Amtsarzt ruft darüber hinaus auf, sich jetzt impfen zu lassen: „Zwar schützt die Impfung nicht voll umfänglich vor einer Infektion, doch der Verlauf der Erkrankung ist deutlich milder! Bitte schützen Sie sich und andere!“

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