Die 3. SARS-CoV-2-Umgangsverordnung
16.09.2021
Liebe Familien,
mit dem 16.09.2021 tritt die 3. SARS-CoV-2 Umgangsverordnung in Kraft. Als Anlage sende ich Euch dazu die u.a. Mail vom MBJS inkl. Anlagen zur
Information und Beachtung.
In der neuen Umgangsverordnung sind die bisherigen Regelungen zur Kindertagesbetreuung des § 22 der 2. Umgangsverordnung redaktionell in den § 24 verschoben. Der Inhalt bleibt aber unverändert und somit ergeben sich für uns keine Änderungen.
Mit der neuen Corona-Verordnung wird die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz neuer Leitindikator zur Beurteilung der pandemischen Lage.
Brandenburg setzt mit der neuen Umgangsverordnung den einheitlichen Rahmen zu den Quarantäneregelungen in Schulen und Kitas um. (entspr. Gesundheitsministerkonferenz am 6. September 2021)
Bei asymptomatischen engen Kontaktpersonen kann die Quarantäneanordnung frühestens nach fünf Tagen bei Vorlage eines negativen Tests aufgehoben werden.
Im Infoschreiben vom MBJS und in der PM vom Kabinett sind die Änderungen auch noch einmal kurz und übersichtlich zusammengefasst. Diese befinden sich auf der rechten Seite.
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