Reiserückkehrer
08.05.2021
Sehr geehrte Familien,
aus gegebenen Anlass möchte wir hiermit auf die seit 01.08.2021 neue Coronavirus-Einreiseverordnung hinweisen.
- alle Einreisenden, unabhängig davon, ob diese aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet einreisen benötigen einen Nachweis des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus (negativer Schnell- oder PCR-Test)
- Kinder unter 12-Jahre sind von dieser Testpflicht befreit
- auch bei einem negativem Testergebnis, gilt eine Einreisequarantäne (vorerst bis 30.09.2021), wenn die Person aus einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet einreist
- für Kinder unter 12-Jahre endet die Einreisequarantäne automatisch nach 5-Tagen
Auf der folgenden Internetseite sind weitere Informationen zu diesem Thema aufgeführt. Bundesgesundheitsministerium und RKI
Die Schnell- oder PCR-Test müssen Sie nicht in der Kita vorlegen. Dies gilt nur ein Hinweis. Wir haben dies vom Landkreis, sowie vom Träger erhalten. Auf der rechten Seite finden Sie alle Pressemitteilungen.